Pressemitteilung (Berlin) 17.04.2009
Keine Staatenimmunität für NS-Kriegsverbrechen
Unter diesem Motto laden der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein sowie der Arbeitskreis Distomo zu einer Filmveranstaltung ein:
Berlin, Dienstag, den 21.4.2009 um 19.00 Uhr
Willi-Münzenberg-Saal im ND-Gebäude
Franz-Mehring-Platz 1, 10243 Berlin (Nähe Ostbahnhof)
Gezeigt wird der Film:
"Ein Lied für Argyris"
Dokumentarfilm von Stefan Haupt
Schweiz 2006, 105 Minuten
"Ein Lied für Argyris" erzählt die Lebensgeschichte von Argyris Sfountouris, der in dem griechischen Bergdorf Distomo in der Nähe von Delphi geboren wurde.Als Kind überlebte der heute 68-jährige Argyris Sfountouris ein Massaker deutscher SS-Truppen, das diese am 10. Juni 1944 in seinem Heimatort verübten. Dabei wurden seine Eltern und viele weitere Familienangehörige, insgesamt 218 Bewohnerinnen und Bewohner, von den Deutschen auf bestialische Weise ermordet. Niemals hat ihn das furchtbare Ereignis seiner Kindheit losgelassen. Argyris kämpft für die Anerkennung des Nazi-Verbrechens und für die Entschädigung der Opfer. Der Film ist ein sehr persönliches Portrait, eine Reflektion über den Umgang mit Trauer und Leid. Mit der Darstellung des Kampf um Entschädigung wird auch die politische Dimension deutlich: Krokodilstränen und schöne Worte statt Anerkennung der Schuld und Entschädigung der Überlebenden. Das heutige Deutschland hat sich seiner NS-Vergangenheit nie wirklich gestellt.
Anschließend berichtet der Rechtsanwalt von Argyris Sfountouris, Martin Klingner aus Hamburg (Arbeitskreis Distomo), anhand des Falles Distomo über den aktuellen Stand der Auseinandersetzung um die Entschädigung für NS-Kriegsverbrechen anlässlich des Prozesses vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag.
Im Mai 2000 verurteilte der oberste Gerichtshof Griechenlands (Areopag) die Bundesrepublik Deutschland rechtskräftig, eine Summe von ca. 22 Millionen Euro (zzgl. Zinsen) Entschädigung an die Opfer aus Distomo zu zahlen. Die Bundesregierung erkannte das Urteil nicht an und verweigerte die Zahlung. Daraufhin erwirkten die Kläger die Anerkennung des Urteils in Italien, um dort die Zwangsvollstreckung in deutsches Eigentum betreiben zu können. Der oberste Gerichtshof Italiens (Kassationshof) gab ihnen Recht. Deutschland wendete ein, es habe sich bei dem Massaker von Distomo um eine „hoheitliche Maßnahme“ gehandelt und „Staatenimmunität“ beansprucht. Danach hätte Deutschland im Ausland gar nicht verklagt werden dürfen. Dieses Argument haben sowohl der Areopag als auch der italienische Kassationshof zurück gewiesen. Das Privileg der Staatenimmunität gelte nicht im Falle schwerer Kriegs- oder Menschenrechtsverbrechen.
Um der Vollstreckung der Entschädigungsansprüche zu entgehen, hat die Bundesregierung im Dezember 2008 Klage vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag gegen Italien erhoben. Sie will grundsätzlich festschreiben lassen, dass die italienischen Gerichte für solche Rechtsfälle nicht zuständig, ihre Urteile eine Verletzung des Völkerrechts, eine Verletzung der Souveränitätsrechte Deutschlands seien. Deutschland versucht den Rollentausch und stellt sich in diesem Verfahren als Opfer dar.
Die Veranstaltung in Berlin ist Bestandteil einer Veranstaltungsreihe, die in München beginnt und in Den Haag fortgesetzt wird. Ziel ist es, auf den Skandal aufmerksam zu machen, dass die Bundesrepublik Deutschland versucht, sich aus der Verantwortung für NS-Verbrechen gegen die Menschheit zu stehlen.
Der RAV und der AK-Distomo rufen ferner auf zu einer
Kundgebung in Den Haag
Freitag, den 24.04.2009, Beginn 12.00 Uhr
Vor dem Internationalen Gerichtshof, Friedenspalast, Carnegieplein 2
Hamburg/ Berlin, den 17.04.2009
Weitere Informationen: http://www.nadir.org/nadir/initiativ/ak-distomo/
